In den Anfangsjahren der Fliegerei war der Luftraum frei und nicht in verschiedene Bereiche oder Bezirke gegliedert. Die einzige Begrenzung stellte die Landesgrenze in der horizontalen Ebene dar. Verantwortlich dafür wo oder wie hoch man flog war dem Flugzeugführer überlassen. Eine Einflussnahme über die Durchführung des Fluges während des Fluges, d.h. nach Start und vor Landung, gab es nicht.
Aber bereits die Einführung des Flugfunkdienstes (Aeronautical Radio Telecommunication Service) mittels Tastfunk im Morse-Kode brachte das Erfordernis mit sich für die einzelnen Funkstellen Frequenz-
Schutzbereiche einzurichten, um Frequenz-Überlappungen und Interferenz zu vermeiden. Somit entstanden die Frequenzschutzbereiche, später Funkbezirke genannt. Mit den Anforderungen eines regel- und planmässigen Betriebs von Fluggesellschaften hat sich in den 1930’er Jahren hauptsächlich die Universität Stuttgart beschäftigt, so unter anderen die Herren Dres. Pirath, Rössger und Petzel.
Man war sich sehr bald darüber im Klaren, dass sich für Luftfahrzeuge im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln eine ganze Reihe von wetterbedingten und navigatorischen Gefahren ergeben, die in der Art des Bewegungsvorgangs im Medium der Luft begründet liegen. Welchen Einfluss diese Gefahren auf einen planmässig durchzuführenden Flugverkehr haben, war bald erkannt. Die Wichtigkeit eines „Verkehrs – Flugsicherungs - Dienstes“ wurde realisiert, um die Betriebssicherheit, Pünktlichkeit und Regelmässigkeit dieses Verkehrszweiges sicherstellen zu können.
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Die Flugsicherung in Deutschland vor 1945
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