Grundsätzlich gliederte sich die Flugsicherung in den 1930’er Jahren nach der Art der angewandten Mittel in die “Technische Flugsicherung”, damals als Reichsflugsicherung begriffen, und in die “Meteorologische Flugsicherung”, als Flugwetterdienst ein Glied des allgemeinen Reichswetterdienstes. Die Reichsflugsicherung bediente sich technischer Mittel wie Fernsprech- und Fernschreib-Einrichtungen, Bodenfunk- und Peilanlagen, Schlechtwetter-Landeeinrichtungen und Befeuerungsanlagen. Der Flugwetterdienst nahm die meteorologische Beratung der Flugzeugführer vor Antritt und während des Fluges wahr.
Beide Teile arbeiteten eng miteinander, insbesondere da sich der Wetterdienst des ausgedehnten Nachrichtendienstes der “Technischen Flugsicherung” bediente, der wiederum aus den Dienstzweigen des Flugfernmelde-, Wettersende- und Empfangsdienstes und des Bodenfunk-, Peil- und Schlechtwetterlandedienstes bestand. Innerhalb der verschiedenen Betriebszweige der Flugsicherung war damals schon der Funkverkehr mit den Flugzeugen der verantwortungsvollste Dienst, der sich in FS-Bezirken und Nahverkehrsbezirken abspielte.
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Die Flugsicherung in Deutschland vor 1945
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