Das Jahr 1960 war gekennzeichnet von dem Bemühen der USAFE, eine betriebsbereite Radaranlage für die Verlegung der Anflugkontrolle Sembach und Spangdahlem zu schaffen, der räumlichen Vergrößerung Rhein Controls, der Übernahme der Verantwortung für die Ausübung der Flugverkehrsdienste (ATS) im oberen Luftraum durch die Bundesanstalt für Flugsicherung und Problemen in der Betriebsdurchführung, organisatorischer und rechtlicher Fragen sowie der Paraphierung des Übereinkommens über die Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL.
Im neuen Betriebsraum behielt man die Aufteilung des Zuständigkeitsbereiches in zwei Luftraum-Sektoren bei. Die künftigen Pläne sahen jedoch vier Sektoren vor. Der Flugsicherungs-Kontrolldienst zwischen FL 200 und FL 250 wurde mit dem Mehrfachstreifensystem ausgeübt, der Fluginformationsdienst mit dem Einstreifensystem von einem Arbeitsplatz (FIS). Beim Einstreifensystem wird für jeden Flug nur ein Kontrollstreifen geschrieben. Beim Mehrfachstreifensystem wird hingegen für jeden Überflugpunkt eines Fluges ein Streifen geschrieben. Damit konnte eine genaue Luftlagedarstellung an den Überflugpunkten dargestellt werden. Der Fluginformationsdienst (FIS) erhielt das Rufzeichen „Rhein Information“ und stellte die Fluginformationsdienstzentrale (FIC) für die Frankfurt UIR dar. Zwei weitere Arbeitsplätze waren für den Empfang der Flugpläne und ihre Aufbereitung bestimmt. Die Flugpläne kamen über Telefon und das internationale FS-Fernschreibnetz (AFTN). Die Standortkennung lautete DDEK.
Eine Verkehrsstatistik aus dem Jahre 1960 weist im Zuständigkeitsbereich von Rhein Control ein Verkehrsaufkommen von insgesamt 92.000 zivilen und militärischen Flügen aus. Der Anteil der zivilen Flüge betrug ca. 20%. Der überwiegende Anteil des betreuten Verkehrs bestand somit aus militärischen Flügen. Es kam zu vielen Zwischenfällen zwischen zivilen und militärischen Flügen. Auch in Birkenfeld wurde sehr bald der Zielkonflikt zwischen der Verpflichtung zur Sicherung des Luftverkehrs und der militärischen Forderung nach größtmöglicher Freizügigkeit deutlich. Mit der Zunahme des zivilen Luftverkehrs in einem Luftraum, der noch vor kurzem ausschließlich dem militärischen Einsatzluftverkehr vorbehalten war, blieb es nicht aus, dass sich der zivile Luftverkehr von militärischen Flügen, die damals auch noch innerhalb von „Luftstrassen“ taktische Übungen und andere dem zivilen Luftverkehr fremde Flugzustände durchführten, gefährdet wurde.
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Band 6, RHEIN UAC, LIPPE MATRAC, FÜRSTY, EIDER und WESER RAPC
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