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Die Geschichte der militärischen Flugsicherungsstellen der Deutschen Luftwaffe

Die Geschichte der militärischen Flugsicherungsstellen der Deutschen Luftwaffe

Es handelt sich in diesem Bericht vor allem um zwei FS-Zentralen des oberen Luftraums, im Süden der BRD um die militärische Komponente der FS-Zentrale RHEIN UAC, von der Luftwaffe als FS-Ber-Z 2 bzw. später als MATRAC bezeichnet, und im Norden der BRD um die militärische Komponente der FS-Zentrale HANNOVER UAC, von der Bw  als FS-Ber-Z 3 später FS-Mil-Z bezeichnet und danach als das MATRAC LIPPE RADAR betrieben.

Zu diesem Bericht über die Entwicklung der westdeutschen militärischen Komponente der FS-Zentrale für den oberen Luftraum Süddeutschlands „RHEIN CONTROL“ in den Jahren bis 1968 in der Nähe von Birkenfeld-Nahe und aus Sicht des militärischen Betrachters sind einige grundsätzliche fachliche Gegebenheiten, Fakten und bestehenden Voraussetzungen zur Richtigstellung bzw. Erklärung einiger Kommentare voranzusetzen. Zur vorausgegangenen politischen Entwicklung im Bereich des Verkehrsdienstes Flugsicherung ist folgendes festzuhalten. Die Alliierte Hohe Kommission AHK der Besatzungsmächte Westdeutschlands beschloss 1953 die durch ihre Luftwaffen-Einheiten ausgeübten FS-Dienste einer neuen deutschen Flugsicherungsbehörde zu übertragen. Dies wurde die Bundesanstalt für Flugsicherung BFS in Frankfurt am Main unter der Zuständigkeit der Abteilung Luftfahrt des Bundesverkehrsministeriums BMV. Sie wurde zuständig für allen Flugverkehr, auch den militärischen, sofern er nicht der militärischen Flugplatzkontrolle TWR und Anflugkontrolle APP der NATO-Streitkräfte an deren militärischen Flugplätzen unterlag.

Vor 1953 war in Westdeutschland für die zivilen Luftfahrtbelange das Alliierte Zivil Luftamt in Wiesbaden (Civil Aviation Board CAB) zuständig. Alle militärischen und zivilen Flüge unterstanden in den Jahren 1945 bis 1949 der betrieblichen Zuständigkeit militärischer FS-Einheiten der Besatzungsstreitkräfte. In der britischen Zone wurden die FS-Dienste von der RAF an ihren Flugplätzen und von der FS-Zentrale (ATCC) Bad Eilsen geleistet. In der französichen Zone wurden die FS-Dienste von der FAF an ihren Flugplätzen und von der Fluginformationsdienstzentrale (FIC) in Strassburg geleistet. In der US-Zone wurden die Dienste von der USAFE an ihren Flugplätzen und von den FS-Bezirkskontrollstellen (Airways) in München, Hanau und Stuttgart geleistet.

In den folgenden Jahren bis 1953 ergeben sich folgende Änderungen. Die Situation in der britischen Zone ist unverändert. In der französischen hat die FAF die Zuständigkeit an die USAFE abgegeben und in der US-Zone bestehen anstatt der „Airways-Stellen“ nur noch zwei FS-Bezirkskontrollzentralen nach ICAO Muster, in München und Frankfurt/Main (Air Route Traffic Control Centers ARTCC). Ab 1953 gehen alle FS-Dienste (AIS, COM und ATS) in die Zuständigkeit von den Stationierungs-Streitkräften und dem CAB per Gesetz auf die BFS über. Die Delegierung der TWR und APP Dienste an Flugplätzen der NATO-Streitkräfte bleibt bestehen.

Nach Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 schliesst die BFS 1956 mit dem Verteidigungsministerium (BMVg) im Zuge des Aufbaus der Deutschen Luftwaffe eine Vereinbarung zur Übertragung der Flugplatz- und Anflugkontrolldienste TWR & APP an den Flugplätzen der Bundeswehr an die FS-Einheiten der Bw, analog der Regelung mit den britischen, amerikanischen und französischen Einheiten an deren Flugplätzen. Diese Vereinbarung wird 1959 nochmals seitens beider Parteien für bindend erklärt.

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Die Geschichte der militärischen Flugsicherungsstellen der Deutschen Luftwaffe von 1955 bis 1981
Band 6, RHEIN UAC, LIPPE MATRAC, FÜRSTY, EIDER und WESER RAPC
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Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

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