Die heutige Sicherheit und Regelmässigkeit des internationalen Luftverkehrs, seit langem als Selbstverständlichkeit hingenommen, sind das Ergebnis einer umfassenden weltweiten Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Luftverkehrsgesellschaften. Als Organisation auf Regierungsebene hat die ICAO viel zu dieser Zusammenarbeit beigetragen. Durch Koordinierung, die Aufstellung von Richtlinien und die Herausgabe von Empfehlungen sowie technischen Informationen im weltweiten Rahmen hat die ICAO dem Luftverkehr die Voraussetzungen für eine internationale Integration geschaffen. Aber wie kam es dazu?
Die ersten Bemühungen um zu internationalen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Flugverkehr zu gelangen, waren auf der Versailler Friedenskonferenz 1919 unternommen worden und führten zur Unterzeichnung der Internationalen Konvention über die Luftfahrt (Flugsicherung) durch 33 Staaten (siehe Teil I). Obwohl damals die ICAN - Organisation geschaffen wurde, um die Entwicklung weiterzuführen, hielten sich die Auswirkungen dieser Konvention in Grenzen. Durch den zweiten Weltkrieg hatte die Situation des Luftverkehrs grundlegende Änderungen erfahren. Die während des Krieges erzielten technischen Fortschritte und die nach seinem Ende herrschende Bereitwilligkeit zu internationaler Zusammenarbeit führten zur Neuordnung der Zivilluftfahrt auf der Grundlage der Initiative der USA.
So kam es im Dezember 1944 in Chikago zur Gründung der „Vorläufigen Internationalen Zivilluftfahrt Organisation - PICAO (Provisional ICAO), die am 4. April 1947 als ICAO eine rechtsfähige internationale Körperschaft als UN - Unterorganisation wurde. Die ersten regionalen Flugsicherungs-Büros (Regional Offices) wurden „Nordatlantik - NAT“, „Europa und Mittelmeer - EUM“, „Mittlerer Osten - MID“, und „Karibisches Meer - CAR“.
Die drei neuen westlichen „Länder“ im Westen des ehemaligen Deutschen Reiches, jetzt „Amerikanische Zone“, „Französische Zone“ und „Britische Zone“ genannt, waren Mitglieder der ICAO durch die Zugehörigkeit zu ihren Mutterländern, die ICAO Mitglieds-Staaten waren. Dieses „Deutschland“ wird ja erst 1949 zu einem deutschen Staat mit der Gründung der Bundesrepublik. Die neue BRD wird erst 1956 zu einem ordentlichen ICAO Mitglied werden, obwohl noch nicht voll souverän.
Die Flugsicherung wird in den drei westlichen Zonen ab 1949 für Flüge unter 20.000 Fuss Höhe von militärischen USAFE, RAF und FAF Einheiten und dem Alliierten Zivilluftfahrt Amt - CAB durchgeführt. Über 20.000 Fuss wird sie insbesondere für die militärischen Flüge zu einem dringenden Erfordernis. Aber in diesem Höhenbereich werden keine Flugverkehrsdienste (ATS), sondern nur vage Verkehrshinweise der dort zuständigen Luftverteidigungsstellen unter NATO Kommando geleistet. Die Organisationsstruktur der NATO mit ihrem Westeuropa betreffenden Teil sieht die Aufstellung einer 2. und einer 4. Alliierten Taktischen Luftwaffe - ATAF (Allied Tactical Air Force) für Westdeutschland vor. Hauptquartier der 4. ATAF wird Trier.
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Die Entwicklung der Flugsicherung in Westdeutschland nach 1945
Band 2, Die ersten zehn Jahre
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