Am 9. Juni 1960 traten die für die Zivil- und Militärluftfahrt zuständigen Minister von sieben Staaten in Rom zusammen, um den Entwurf eines Übereinkommens zur Schaffung der Organisation EUROCONTROL zu prüfen. Am 13. Dezember 1960 wurde das Internationale Übereinkommen über die Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ unterzeichnet. Dieses Abkommen musste danach noch von den einzelnen Parlamenten ratifiziert werden. Man war der festen Überzeugung, dass man den neuen Forderungen der Luftfahrt, hervorgerufen durch das Aufkommen der Strahlflugzeuge, nur so gerecht werden konnte. Die Tatsache, dass die beteiligten Staaten die Flugverkehrskontrolle in den ihrer Staatshoheit unterstehenden Lufträumen der neugeschaffenen Organisation übertrugen, verlieh ihr den Rechtsstatus eines internationalen öffentlichen Dienstes. Damit unterschied sich diese internationale Organisation von allen anderen internationalen Zusammenschlüssen.
Alle daran beteiligten Staaten waren der Auffassung, daß die militärischen Einsatzflüge sich nicht an die ICAO Regeln halten können. Dies hatte weitreichende Folgen. Die Mitgliedstaaten der neuen Organisation waren damit gezwungen, für die Kontrolle des militärischen Einsatzluftverkehrs eigene Flugverkehrsdienste aufzubauen. Als betriebliche Koordinierungsmethode wurde die getrennte Kontrolle im gleichen Luftraum vorgesehen.
Für den BMVg bedeutete dies einen Schwenk seiner bisherigen Politik um 180 Grad, hatte er doch gerade ein Jahr zuvor (1959) in der Verwaltungsvereinbarung mit dem BMV erklärt, im oberen Luftraum keine eigenen Flugsicherungsdienste aufzubauen. Aber auch für die USAFE ergab sich eine vollkommen neue Situation, da sie bislang nur die Bundesanstalt für Flugsicherung zum Gesprächspartner hatte, und wie aus manchen Protokollen herauszulesen ist, den BMVg und seine nachgeordneten Stellen korrekterweise als Gesprächspartner nicht anerkannte.
Das Jahr 1960 ging deshalb in Birkenfeld voller Unsicherheiten für die weitere Entwicklung zu Ende. Wegen der Schwierigkeiten, ein betriebsbereites Radar aufzubauen, war es nicht möglich gewesen, die Anflugkontrolldienste von Sembach und Ramstein nach Birkenfeld zu verlegen. Zu diesen technischen Problemen gesellten sich nun, mit der Unterzeichnung des Übereinkommens EUROCONTROL, neue Probleme ganz anderer, grundlegender Art, die ganz neue Pläne forderten. Die Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens EUROCONTROL führte im NATO Ausschuss CEAC zu dem Dokument AC/92 (SC 1) D/7 vom 6. März 1961. Dieses Dokument bildete die Grundlage für das ab 1961 als Reaktion auf die EUROCONTROL Pläne verfolgte Konzept, für die Betreuung des militärischen Einsatzluftverkehrs Militärische Luftverkehrs - Radarkontrollstellen, sogenannte MATRACs (Military Air Traffic Radar Control Center) zu errichten. Die Planung der MATRACs fiel den nationalen Militärbehörden zu, also in der Bundesrepublik dem BMVg.
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Band 6, RHEIN UAC, LIPPE MATRAC, FÜRSTY, EIDER und WESER RAPC
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