Ein Vergleich zwischen den Flugsicherungs-Systemen Deutschlands und den USA aus den 1930’er Jahren scheint lohnenswert. Man wurde sich damals auf beiden Seiten des Atlantiks recht bald bewusst, dass die betrieblichen Funktionen des Flugsicherungssystems für einen sicheren Betrieb von Flugzeugen verbessert werden mussten und dass dies Geld kosten würde; Geld, das auch in den USA in jenen Zeiten knapp war. So kam nach dem 1. Weltkrieg die Fliegerei in den USA für eine Reihe von Jahren praktisch zum Erliegen. Für die transkontinentale Verkehrs-Infrastruktur hatte der Ausbau der Eisenbahnen Vorrang.
Der Flugverkehr in den USA war in Bezug auf die Flugsicherung von dem Vorteil geopolitischer Einheit geprägt. Vorrang hatte die Planung der nationalen Einrichtungen vor denen der grenzüberschreitenden (Kanada und Mexiko, bzw. Südamerika). Ein zusätzlicher Vorteil war die einheitliche Sprache. Die Administration der Flugsicherung oblag dem Handelsministerium (Department of Commerce) mit seiner Luftfahrtabteilung. Diese hatte verschiedene Flugsicherungs-Regionalbüros, bzw. Bezirksämter eingerichtet. Die Anforderungen und Einrichtungen der Flugsicherung wurden in den NfL – ähnlichen „Aeronautical Bulletins“ bekannt gemacht.
Die sich nach Entstehen der Internationalen Luftfahrt (Flugsicherungs-) Kommission ICAN 1922 supranational und nach Gründung der Zentralstelle für Flugsicherung (ZfF) ab 1927 national entwickelnden Regeln und Vorschriften zur Flugsicherung fanden ihre Bekanntmachung und Verbreitung in verschiedenen zusammengehörenden staatlichen Veröffentlichungen. Hierzu zählen die „Nachrichten für Luftfahrer – NfL“, die „Ergebnisprotokolle der Internationalen Fernmelde Union – ITU“, das „Deutsche Flughandbuch“ und die „Fernmelde-Beriebsordnung für die Verkehrs-Flugsicherung – FBO“.
Wie zu erwarten war, bedingten die aus der technischen Entwicklung während des 1. Weltkriegs entstandenen Errungenschaften eine völlig neue Situation, insbesondere in Bezug auf den schnellen und sicheren Transport von Gütern und Personen über grosse Distanzen. Trotzdem, der Krieg hatte auch das hässliche Potential der Fliegerei aufgezeigt. Aus all dem wurde mehr als deutlich, dass diese neue und bereits sehr weit entwickelte Art des Transports internationaler Regelung bedurfte.
Grundsätzlich gliederte sich die Flugsicherung in den 1930’er Jahren nach der Art der angewandten Mittel in die “Technische Flugsicherung”, damals als Reichsflugsicherung begriffen, und in die “Meteorologische Flugsicherung”, als Flugwetterdienst ein Glied des allgemeinen Reichswetterdienstes. Die Reichsflugsicherung bediente sich technischer Mittel wie Fernsprech- und Fernschreib-Einrichtungen, Bodenfunk- und Peilanlagen, Schlechtwetter-Landeeinrichtungen und Befeuerungsanlagen. Der Flugwetterdienst nahm die meteorologische Beratung der Flugzeugführer vor Antritt und während des Fluges wahr.
In den Anfangsjahren der Fliegerei war der Luftraum frei und nicht in verschiedene Bereiche oder Bezirke gegliedert. Die einzige Begrenzung stellte die Landesgrenze in der horizontalen Ebene dar. Verantwortlich dafür wo oder wie hoch man flog war dem Flugzeugführer überlassen. Eine Einflussnahme über die Durchführung des Fluges während des Fluges, d.h. nach Start und vor Landung, gab es nicht.
Das Aufkommen und die weitere Entwicklung der Luftfahrzeuge, insbesondere aber der Motorflugzeuge aller Art hatte durch ihre Fähigkeit nationale Staatsgrenzen an allen Orten zu überfliegen ein neu entstandenes Problem mit sich gebracht. Trotz der anfänglich nur unter Sichtflug-Wetterbedingungen (VMC) durchgeführten Flüge wollte man feststellen können, wer da die Staatsgrenze überflog oder auf welchem Staatsgebiet zu Lande oder Wasser gelandet war.
Wie die 1953 entstandene und 1993 aufgelöste Bundesanstalt für Flugsicherung nach zehnjährigem Bestehen 1963 berichtete, reichen die Ursprünge der „Flugsicherung“ in Deutschland bis in das Jahr 1910 zurück. Im Jahre 1911 wurde durch Geheimrat Prof. Dr. Richard Assmann, dem damaligen Direktor des Aeronautischen Observatoriums (AO) Lindenberg, ein Luftfahrerwarndienst eingerichtet, um die Piloten der Flugzeuge auf telegrafischem Wege mit meteorologischen und Peildaten-Informationen zu versorgen. Dieser Warndienst wurde später als „Luftfahrer Nachrichtendienst“ bezeichnet; nicht zu verwechseln mit den ab 1920 erscheinenden Nachrichten für Luftfahrer (NfL).