Die FS-Verfahren beruhen hauptsächlich auf der „Anweisung für den FS-Dienst“ AFD der HVZL vom Dezember 1982 mit Gültigkeit bis 1990 und dem Inhalt der Flugsicherungs-Handbücher FSH für die Flugverkehrsdienste (ATS), den Luftfahrtinformationsdienst (AIS) und das Flugüberwachungszentrum (ATCC). Inhaltlich stellt die AFD die Betriebsanweisung für die Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services ATS) dar, nicht aber die der Flugfernmelde-, Flugberatungs- und FS-technischendienste. Die AFD trat am 3.4.1983 in Kraft. Zusätzlich zur AFD wurde von der Gesellschaft für Sport und Technik GST am 1.1.1971 eine eigene Flugsicherungsordnung (FSO) erlassen. Das zentrale Organ zur Planung und Koordinierung der Benutzung des nationalen Luftraums war das erst Ende der 1980’er Jahre eingeführte Amt für Luftraum Koordinierung ALK (Airspace Management ASM) unter dem Ministerium für Nationale Verteidigung MfNV.
Nachdem 1949 zum ersten Mal wieder anläßlich der Leipziger Messe Flugverkehr stattgefunden hatte, waren die wenigen zuvor in der Luftfahrt und insbesondere im Flugbetrieb und der Flugsicherung Beschäftigten gespannt, wie sich die Entwicklung weiterhin gestalten würde. Aber bis auf den Messeflugverkehr ab Februar 1950 tat sich im Bereich der zivilen Luftfahrt bis dahin nichts. Obwohl nun die DDR als Staat bestand und ein Ministerium für Verkehr besteht, bleiben die Luftfahrtangelegenheiten inkl. Flugsicherung noch ausschließlich unter der Zuständigkeit der Sowjets.
Im Gegensatz zur BRD verblieb die übergeordnete Zuständigkeit über die Flugsicherung in der DDR weiterhin bei den russischen Stationierungsstreitkräften (GSSD). Nun, zum Zeitpunkt der politischen Wende in der DDR und folgenden Wiedervereinigung beider Staaten galt es das in der DDR angewendete System der Unterstellung der Flugsicherung unter militärische Zuständigkeit auf den Kopf zu stellen. Am 3.10.1990 wurden beide Teile Deutschlands in Bezug auf ihre Lufthoheit endgültig souverän und die Flugsicherung kam unter zivile Verwaltung. Dieser Umstand, bzw. rechtliche Zwang brachte für die von den an den „2+4 Gesprächen“ beteiligten Parteien beschlossene Übergangszeit bis 1994 erhebliche Probleme mit sich.
Aus heutiger Sicht kann man sagen, militärische Flugsicherung in der NVA wurde als ein Komplex von Tätigkeiten der Führungsorgane sowie besonderer betrieblicher und technischer Dienste unter Leitung des Kommandos der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung LSK/LV zur Sicherstellung der Bedingungen für hohe navigatorische Flugsicherheit bei der Durchführung, Leitung und Sicherung militärischer Flüge und zur optimalen Nutzung des verfügbaren Luftraums definiert. Die Organe und Einrichtungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung MfNV waren nicht unmittelbar in diesen technischen und operativen Führungsprozeß innerhalb der o.g. Strukturen eingebunden.
Die Rechtsgrundlage der Flugsicherung der DDR war vor ihrer Gründung wesentlich beeinflußt durch die mit den sowjetischen Streitkräften (GSSD), der Sowjetischen Militär Administration Deutschland (SMAD) und Militärregierung unter dem sowjetischen Hochkommissar und Kontrollrat (SKK) erzielten Vereinbarungen und erteilten Genehmigungen zu Luftfahrt-Aktivitäten auf zivilem und hauptsächlich militärischem Gebiet. Nach Beendigung des Besatzungsstatuts der DDR 1949 beruhte die Rechtsgrundlage auf Beschlüssen des Ministerrats und den neu entstandenen Ministerien für das Verkehrswesen (MfV) und die Nationale Verteidigung (MfNV). Sie war aus Gründen der Verteidigungsbereitschaft der GSSD und der Nationalen Volksarmee (NVA) vornehmlich durch militärische Bestrebungen geprägt. Daher war die Entwicklung der Rechtsgrundlage der militärischen und zivilen Flugsicherung, obwohl in ihrer Aufgabenstellung ein und dieselbe Dienstleistung darstellend, von den vorrangig militärischen Entscheidungen der NVA geprägt.
Am 1. Januar 1968 konstituiert sich die Staatliche Luftfahrt Inspektion SLI als Dienststelle des Verkehrswesens. Ihre Tätigkeit zielte auf die Verbesserung der Anleitung und Kontrolle auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit im Bereich der zivilen Luftfahrt, unter anderem mit dem Schwerpunkt Flugsicherungsbetrieb und -technik. Ab 1972 war die SLI auch zuständig für die Kontakte mit den Organen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW bzw. COMECON) und der Internationalen Zivil Luftfahrt Organisation (ICAO).
Warum erfolgt diese Dokumentation erst jetzt, 27 Jahre später? Flugsicherung ist in ihren verschiedenen Teilen und Diensten für die Öffentlichkeit unsichtbar und wird daher weniger hinterfragt. In der DDR bestand die Flugsicherung als ein Betriebsdienst der Organisation INTERFLUG unter der Abteilung Zivil Luftfahrt (HVZL) des Verkehrsministeriums. Die Entwicklung der Flugsicherung in Ostdeutschland beginnt bereits 1945. Sie ist in der SBZ ausschließlich Sache der Sowjet-Union - SMAD. Beim Flugsicherungssystem der DDR handelte es sich um ein rein militärisches System, sowohl in seiner Struktur als auch seines Betriebes. Es war nicht vergleichbar mit den FS-Systemen anderer westeuropäischer Staaten, da Teil eines konträr hierzu bestehenden Staatssystems.