Unmittelbar nach Kriegsende ist die Flugsicherung nun ausschliesslich Sache der Siegermächte der USA, Frankreichs, Grossbritanniens und der Sowjet-Union (die Alliierten). Sie war bestimmt durch die gegebenen Nachkriegs-Lufttransport-Erfordernisse der Alliierten und abhängig vom Stand ihrer Funk-Fernmelde-Technologie sowie ihrer Flugverkehrsverfahren. Der Aufbau eines neuen Systems, insbesondere durch die britischen und amerikanischen Besatzungsmächte, begann sofort. Die volle Lufthoheit im nationalen Luftraum wurde allerdings erst am 3.11.1990 mit dem Wiedervereinigungs-Vertrag erneut erlangt.
In der sowjetischen Besatzungszone Ost-Deutschlands oblag die Zuständigkeit über die Flugsicherung in der Zeit von 1945 bis 1953 der sowjetischen Militär-Administration Ostdeutschlands (SMAD) aufgrund eines Entscheids des Alliierten Kontrollrats vom September 1945 und ging danach auf das Verkehrsministerium der DDR über. In den Jahren zwischen 1957 bis 1960 übernahm die Hauptabteilung für Zivilluftfahrt (HAZV, später HVZL mit INTERFLUG) die Verantwortung über die Flugsicherung bis 1990. In West-Deutschland oblag sie bis 1949 den drei Militär-Regierungen der Siegermächte bis ein gemeinsames Alliiertes Zivil Luftamt (Allied Civil Aviation Board) errichtet worden war. Die meisten Aufgaben dieses CAB gingen 1953 auf die neu errichtete Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) unter der bis 1956 stattfindenden Beaufsichtigung durch das CAB über.
Durch die ausschliessliche Zuständigkeit der Besatzungsmächte der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Grossbritanniens (GB) und Frankreichs (F) in den drei westlichen Besatzungszonen blieb die damalige Wirkungsweise des Flugsicherungssystems zwischen Start und Landung und seine Entwicklung auch in diesen ersten zehn Nachkriegsjahren der deutschen Öffentlichkeit verborgen.
Die Art der Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control - ATC), der Kern der Flugsicherung, stellt nach dem Krieg eine völlig neue Arbeitsweise dar und wird nun in Westdeutschland in einer Fremdsprache ausgeübt; in Englisch.
Teil II der Dokumentation wurde aus den nachstehenden Gründen auch in amerikanischer Sprache erstellt, da die meisten Informationen zur damaligen Flugsicherung aus britischen und US - Quellen stammen. Die Flugsicherungsverfahren und -regeln waren die der Siegermächte in deren Heimatländern. Eine deutsche Flugsicherung war ohnehin nicht mehr existent. Die die FS-Dienste ausübenden Organe waren die Militärbehörden der USA, Grossbritanniens und Frankreichs.
Verfahren und Regeln waren voll und ganz auf die Sicherung des militärischen Flugverkehrs während des Krieges abgestimmt. Zivile Flugbewegungen der Alliierten fanden fast genau so früh wieder statt, wie der militärische Flugbetrieb. Die Berliner Luftbrücke der Jahre 1948/49 war eine aussergewöhnliche Unternehmung im militärischen Flugverkehrs-Geschehen dieser Zeit in Westeuropa.
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Die Entwicklung der Flugsicherung in Westdeutschland nach 1945
Band 2, Die ersten zehn Jahre
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