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Zivile und militärische Flugsicherung

Zivile und militärische Flugsicherung

Über der Bundesrepublik flogen 1980 mehr als 4 Millionen Flugzeuge. In dieser Zahl waren die Jumbo-Jets der Linien- und Chartergesellschaften ebenso wie die Kampfflugzeuge der Bundeswehr und der Alliierten Luftstreitkräfte enthalten, aber auch Geschäfts- und Sportflugzeuge von Firmen und Vereinigungen der Allgemeinen Luftfahrt. Trotz dieser hohen Verkehrsdichte wurde immer noch nur ein kleiner Teil des militärischen Luftverkehrs von Flugverkehrsstellen kontrolliert. Die Masse dieser Flüge flog nach Sicht und somit nach dem Prinzip „Sehen und Gesehen werden“. Zu den Sichtflügen zählten vor allem die Flüge der Allgemeinen Luftfahrt im unteren Lufttraum und die Tiefflüge der Streitkräfte.

Eine Trennung in zivile und militärische Flugsicherung ist eigentlich nicht möglich, wohl aber in die gegensätzliche Aufgabenstellung zwischen Flugsicherung und Luftverteidigung. Per Gesetz von 1953 wird in der Bundesrepublik die Flugsicherung für jeglichen Flugverkehr ausser an unkontrollierten Landeplätzen, durch die Bundesanstalt für Flugsicherung ausgeübt. Die Leistung von ATC-Diensten an militärischen Flugplätzen der Bundeswehr für die Flugplatzkontrolle (TWR) und Anflugkontrolle (APP) wurde per Vereinbarung zwischen den Ministerien für Verkehr und Verteidigung 1956 an die Deutsche Luftwaffe  delegiert. Für die Streckenkontrolle (Bezirkskontrolle ACC) aller Arten von Flügen blieb die BFS, mit wiederholter Bestätigung beider Ministerien in 1959, zuständig, sowohl im unteren als auch im oberen Luftraum. Die Stationierungsstreitkräfte behielten ihre Zuständigkeit für die Anflugkontrolle in ihren MTMA bei.

In der Geschichte der Flugverkehrsdienste der Luftwaffe an ihren Flugplätzen spielten die AnflugkontrollsteIle FÜRSTY Control und darüber hinaus die zivil-militärische Flugsicherungszentrale RHEIN CONTROL eine besondere Rolle. Beide gingen auf amerikanische Ursprünge zurück und bestanden ab Mitte der 1950er Jahre; FÜRSTY Control als eine rein militärische Flugsicherungsstelle für die im Süden gelegenen militärischen Flugplätze Landsberg, Kaufbeuren, Lechfeld, Fürstenfeldbruck und Memmingen; RHEIN CONTROL dahingegen war von Anfang an als eine zivil-militärisch integrierte Flugsicherungszentrale (UAC) für den oberen Luftraum gedacht. Gerade diese Dienststelle sollte unter sehr wechselvollen Ereignissen zu einer bedeutenden zivil-militärischen Zentrale werden und  war nicht vergleichbar mit den drei anderen FS-Bezirkskontrollzentralen der BFS für den unteren Luftraum in Hannover, Frankfurt und München.

Anders verlief die wechselvolle Geschichte RHEIN Controls. Weder betrieblich noch technisch konnte man für eine Flugsicherungszentrale des oberen Luftraums auf Erfahrungen zurückgreifen. Man war gezwungen, alles von Grund auf zu konzipieren und in die Praxis umzusetzen. Anhand der Entwicklung RHEIN Controls lassen sich deshalb die Entwicklungen von Flugsicherungsverfahren, der Arbeitsweisen und der Luftraumorganisation des oberen Luftraums, technische Entwicklungen in der Flugsicherung und die Entstehung der Flugsicherungsorganisation im nationalen und internationalen Bereich darstellen. Der Schwerpunkt dieser Geschichte liegt deshalb, soweit der obere Luftraum betroffen ist, bei RHEIN Control, betrieben auf dem Erbeskopf im Hunsrück in der Nähe von Birkenfeld-Nahe. Doch nicht nur Technik, Verfahren und politische Absichten, Notwendigkeiten und Zwänge haben die Entwicklungen der Flugsicherung bestimmt, auch das Personal, die Fluglotsen der BFS und die Kontrollleiter der Bw, übten mitunter einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Dienste aus. Mit dem Aufbau einer neuen deutschen Luftwaffe der Bundeswehr in 1956 sah sich die militärische Führung schon bald gezwungen, Flugverkehrsdienste einzurichten. Es darf angenommen werden, dass die Luftwaffe nur unzureichende Vorstellungen hierzu hatte, ja auch nicht haben konnte weil die Besatzungsmächte im Luftraum der Bundesrepublik tonangebend waren. Die Entwicklung hatte ausschliesslich bei den alliierten Streitkräften stattgefunden. Der zivile und militärische Flugbetrieb stellte nun ganz neue Forderungen an die Flugverkehrsdienste. Diese erwuchsen aus dem Einsatz von Strahlflugzeugen im militärischen und ab 1958 auch im zivilen Bereich.

Lesen Sie mehr über dieses Thema:
Die Geschichte der militärischen Flugsicherungsstellen der Deutschen Luftwaffe von 1955 bis 1981
Band 6, RHEIN UAC, LIPPE MATRAC, FÜRSTY, EIDER und WESER RAPC
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Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

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